Compliance –
7.1.2025
Als Geschäftsführer tragen Sie Verantwortung – und das nicht nur für die Firma, sondern manchmal auch persönlich. Sie müssen „die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ (§ 43 Abs. 1 GmbHG) walten lassen. Klingt abstrakt? Keine Sorge, wir erklären, worauf es wirklich ankommt.
Gegenüber der GmbH haften Sie persönlich, wenn durch ihr Handeln oder Unterlassen ein Schaden entsteht (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Compliance heißt das Zauberwort: Die Firma muss sich an Gesetze halten – Bußgelder oder Schadensersatzforderungen treffen sonst auch Sie persönlich. Besonders im IT-Bereich lauern einige Fallen:
Auch Dritte können Sie persönlich in die Pflicht nehmen. Die wichtigsten Beispiele:
Sie können das Risiko ihrer persönlichen Haftung minimieren.
Hierzu einige Tipps:
Compliance ist nicht nur für Konzerne wichtig. Auch als Geschäftsführer einer kleinen GmbH sollten Sie wissen, welche Regeln wichtig sind. Sonst kann es teuer werden – für die Firma und für Sie persönlich.
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