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Compliance –

7.1.2025

Geschäftsführerhaftung - Darauf kommt es an

Als Geschäftsführer tragen Sie Verantwortung – und das nicht nur für die Firma, sondern manchmal auch persönlich. Sie müssen „die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ (§ 43 Abs. 1 GmbHG) walten lassen. Klingt abstrakt? Keine Sorge, wir erklären, worauf es wirklich ankommt.

Haftung nach innen

Gegenüber der GmbH haften Sie persönlich, wenn durch ihr Handeln oder Unterlassen ein Schaden entsteht (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Compliance heißt das Zauberwort: Die Firma muss sich an Gesetze halten – Bußgelder oder Schadensersatzforderungen treffen sonst auch Sie persönlich. Besonders im IT-Bereich lauern einige Fallen:

  1. Datenschutz Kundendaten, Mitarbeiterdaten – sie alle müssen sicher sein. Doch oft fehlen Datenschutzrichtlinien, richtige Einwilligungen oder saubere Verträge mit Dienstleistern (Stichwort: DSGVO).
  1. Datensicherheit Datensicherheit ist der technische Part von Datenschutz. Keine Verschlüsselung,  kein Berechtigungskonzept oder Sicherheitslücken? Das kann teuer werden.
  1. Betriebsgeheimnisse Ihre Software oder Beratungskonzepte sind Gold wert. Doch ohne Geheimhaltungsvereinbarungen mit Partnern oder entsprechende Klauseln in Arbeitsverträgen können diese leicht abhandenkommen.
  1. Risikoanalyse Geschäfte wollen gut überlegt sein. Risiko-Checks („risk assessment“) sind Pflicht, besonders bei komplexen oder riskanten Deals. Ohne Abwägung haften Sie eventuell persönlich.
  1. Befugnisüberschreitung Ihre Befugnisse stehen im Vertrag oder in Gesetzen (§§ 35, 45, 46 GmbHG). Halten Sie sich nicht daran oder ignorieren Weisungen der Gesellschafter, machen Sie sich potenziell haftbar.

Haftung nach außen

Auch Dritte können Sie persönlich in die Pflicht nehmen. Die wichtigsten Beispiele:

  1. Sozialversicherung: Lohnabgaben der Mitarbeiter sind heilig. Werden sie nicht gezahlt, können Sie selbst zur Kasse gebeten werden.
  1. Finanzamt: Besonders Lohnsteuern werden oft vergessen, wenn die Kasse klamm ist. Doch Steuern gehen vor – und Sie haften.
  1. Gesetzwidriges Verhalten: Ob verspätete Insolvenzanmeldung oder Untreue, wenn Sie Gläubiger unfair bevorzugen oder zu günstige Kredite an Freunde vergeben: Bei Rechtsverstoßen haften Sie persönlich, und machen sich zusätzlich meist strafbar.

Wie Sie sich schützen können

Sie können das Risiko ihrer persönlichen Haftung minimieren.  

Hierzu einige Tipps:

  • Haftungsgrenzen im Anstellungsvertrag vereinbaren.
  • Eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) abschließen.
  • Compliance ernst nehmen – auch in kleinen Unternehmen. Große Firmen haben Compliance-Officer, aber Sie können sich externe Berater holen.

Fazit

Compliance ist nicht nur für Konzerne wichtig. Auch als Geschäftsführer einer kleinen GmbH sollten Sie wissen, welche Regeln wichtig sind. Sonst kann es teuer werden – für die Firma und für Sie persönlich.

Sprechen Sie uns gerne an

 Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.

Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.

Fachanwältin für IT-Recht,
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz,
Rechtsanwältin, Partnerin

 Florian Decker

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