Datenschutz –
17.1.2025
Für Unternehmen, die Daten besitzen oder nutzen, endet die Übergangsfrist größtenteils am 12. September 2025. Wer vernetzte Produkte herstellt oder mit ihnen verbundene Dienste anbietet, hat sogar bis zum 12. September 2026 Zeit, sich auf bestimmte Regelungen einzustellen.
Der Data Act soll den Zugang zu Daten vereinfachen und eine faire Nutzung sicherstellen. Dabei stehen Daten im Fokus, die beispielsweise durch Geräte wie Smart-Home-Systeme oder Industrieanlagen (IoT) oder in der künstlichen Intelligenz (KI) generiert werden. Unternehmen dürfen diese Daten nicht mehr uneingeschränkt für eigene Zwecke nutzen. Stattdessen müssen sie die Erlaubnis der Nutzer einholen, was künftig durch sogenannte Datenlizenzverträge geschieht.
Der Data Act schreibt vor, dass Dateninhaber (wie Hersteller oder Dienstanbieter) die Daten eines Nutzers nur nutzen oder weitergeben dürfen, wenn dies in einem Vertrag geregelt ist.
Ein Beispiel: Ein Anbieter von Smart-Home-Geräten sammelt Daten über die Nutzung seiner Produkte. Er darf diese Daten nicht ohne Zustimmung des Nutzers für eigene Analysen oder für den Verkauf an Dritte (Datenempfänger) verwenden. Ein Vertrag muss festlegen, welche Daten genutzt werden dürfen und zu welchem Zweck.
Neben den grundlegenden Inhalten können je nach Einzelfall folgende Punkte wichtig sein:
Für Dateninhaber bringt der Data Act neue Verpflichtungen, aber auch Chancen. Mit klar strukturierten Datenlizenzverträgen können Unternehmen rechtliche Risiken vermeiden und gleichzeitig den Wert ihrer Daten optimal nutzen. Beginnen Sie frühzeitig mit der Anpassung Ihrer Verträge und Prozesse, um die Übergangsfristen zu nutzen.
Weitere Informationen: Text der Verordnung im EU-Amtsblatt (PDF)
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